Die Denkleistung wird zum Kennzeichen
Warum ich meine Texte ab heute nach dem Human Thinking Level deklariere
Seit heute, dem 2. August 2026, verlangt Artikel 50 der europäischen KI-Verordnung Auskunft über die Herkunft veröffentlichter Texte. Wer den Inhalt fachlich prüft und die redaktionelle Verantwortung übernimmt, ist von der Kennzeichnung befreit. Genau diese Befreiung öffnet eine Lücke: Wer am meisten eigene Denkleistung investiert, muss am wenigsten sagen, und sagt deshalb nichts. Ich gehe den umgekehrten Weg und deklariere freiwillig, wie viel Denkleistung in einem Text steckt. Den Vorschlag dazu habe ich vor gut fünf Wochen an dieser Stelle zum ersten Mal gemacht, damals als Gedankenmodell.⁵ Seit heute setze ich ihn um. Aus einer Offenlegungspflicht wird damit ein Qualitätsversprechen, und aus einem Compliance-Vorgang ein Unterscheidungsmerkmal, das sich nicht kopieren lässt.
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